SMV setzt Handykompromiss durch
Vier Sitzungen, zwei geplatzte Abstimmungen und ein Antrag, den zuerst niemand lesen wollte. Was die Schülermitverantwortung im Gegenzug aufgegeben hat.
Als der Antrag am 3. Juni das vierte Mal auf der Tagesordnung stand, hatte ihn nach eigener Aussage niemand aus dem Gremium vollständig gelesen. Zwölf Zeilen, ein Absatz Begründung — und dahinter die Frage, die seit Februar jede Sitzung überschattet: Bleiben Handys in den Pausen erlaubt?
Vier Sitzungen bis zur Einigung
Die Schulleitung wollte eine Komplettregelung für alle Jahrgangsstufen, die SMV eine Ausnahme für die Oberstufe. Zwischen diesen beiden Positionen lagen im Februar noch zwei getrennte Anträge, im April ein gemeinsamer Entwurf und im Mai eine Abstimmung, die an drei fehlenden Stimmen scheiterte.
Dass es überhaupt weiterging, lag an einem Formfehler: Weil der Mai-Antrag zu spät eingereicht worden war, musste im Juni ohnehin neu verhandelt werden. Diese zweite Chance nutzte die SMV, um den Text zu kürzen — von zwei Seiten auf zwölf Zeilen.
„Wir haben die Oberstufenregelung aufgegeben, um überhaupt etwas zu bekommen."
Tarik Yilmaz, Schülersprecher
Was ab Oktober gilt
Die neue Fassung steht in vier Sätzen in der Hausordnung. Zusammengefasst:
- Handys bleiben in den Pausen in der Tasche, in allen Stufen.
- Für Recherche im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.
- In Freistunden der Oberstufe gilt die Regel nicht.
- Verstöße werden nicht mehr mit Einzug geahndet, sondern angesprochen.
Wer die Regel durchsetzt
Die Durchsetzung liegt bei den Aufsichten — und damit bei den Lehrkräften, die den Kompromiss mitgetragen haben. Ob das in der Praxis funktioniert, wird sich im November zeigen, wenn die Schulkonferenz ein erstes Mal auswertet. Bis dahin gilt, was im Juni beschlossen wurde: vier Sätze, die niemandem ganz gefallen.